Die Sache mit den Krankentagen

Manchmal fragt man sich doch wirklich, wer diese Regeln macht. Meine Tochter ist neulich das erste Mal krank gewesen. Also so krank, das sie nur auf mir schlief und schon Mamas Gang zur Toilette mit lautem Protest und viel Geweine verbunden war. Arme Maus. Natürlich konnte ich da nicht arbeiten. Bisher, bei ihren kleineren Erkältungen hier und da, habe ich es immer geschafft, die vielen Schlafpausen zum Arbeiten zu verwenden, oder eben wenn mein Mann nach Hause kam. Da ich die meiste Zeit von zuhause aus arbeiten kann, habe ich das Glück hier so flexibel zu sein. Aber wenn eine 2.5 Jährige auf einem liegt ist an Arbeit nicht mehr zu denken. Also bin ich mit ihr ab zum Arzt und hab mir diese „AU wegen krankem Kind“ ausstellen lassen.
Problem gelöst – dachte ich.
Bereits die Kinderärztin frug „Sind Sie sich sicher, das Sie damit etwas anfangen, die Kleine ist doch privat versichert?“ Ich hatte keine Ahnung… Doch zu Hause kam dann tatsächlich die Ernüchterung: Meine Krankenkasse (ich bin gesetzlich versichert) zahlt natürlich nichts, die Private meines Mannes zahlt aber auch nichts. Heißt das nun, das ich zwar das „Recht“ habe mein krankes Kind zu betreuen, aber leider auf mein Einkommen in der Zeit verzichten muss?!
Also musste Google her. Interessanterweise findet man hier das Problem zuhauf: Meistens sind die Kinder bei den (oftmals selbstständigen) Vätern privat mitversichert (logisch, lohnt sich sonst auch nicht), doch die Mütter bleiben im Krankheitsfall zu Hause. Und dann gibt es auch noch massig Arbeitgeber, die extra eine Klausel in den Arbeitsvertrag einbauen der in etwa so lautet:
Sorry für die nun folgende Aussage, aber: „TICKEN DIE NOCH SAUBER?!“ Wohl kaum!
Denn in der Realität sieht es so aus: Steht so etwas in deinem Arbeitsvertrag und betreust du dein krankes Kind zu Hause, so erhälst du gar kein Geld wenn dein Kind privat versichert ist, und deutlich weniger Geld wenn dein Kind (und du) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Denn das Kinderkrankengeld richtet sich nach deinem Einkommen, ist aber deutlich weniger als Selbiges.
Gehörst du zu den Glücklichen (und laut dem Internet extrem seltenen Arbeitnehmern), deren Chefs keine Halsabschneider sind, so hast du etwas mehr Glück. Dann greift nämlich oben genanntes Gesetz und du erhälst dein volles Gehalt für – immerhin – 5 Krankentage deines Kindes. Je nach Immunsystem zwar auch nicht viel, doch immerhin etwas.
Aber es ist schon bedauernswert für das deutsche „Ach so familienorientierte politische System“ (Stichwort „Vereinbarkeit von Beruf & Familie), dass man im wahrsten Sinne des Wortes bestraft wird, wenn man seinen elterlichen Pflichten – nämlich der Betreuung seines kranken Kindes – nachkommt. Manche können es sich leisten, manche jedoch auch nicht. Da wird man ja gezwungen das System zu betuppen und sich selber krank zu melden (was übrigens abmahnwürdig ist, musste ich dann in den vielen Artikeln auch lesen…).
Ein HOCH auf diese Regeln… Und ein DANK an meinen Chef, der kein Halsabschneider ist 🙂